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Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen

1. Anerkennung
Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegendes Angebotes, sowie den „Richtlinien zum mechanischen Bearbeiten von Beton und Mauerwerk für Bohr-und Schneidarbeiten“ an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. BeBo Betonbohrservice GmbH.

2. Abnahmeprotokoll
Grundlage für die Rechnungslegung ist der dem Auftraggeber oder dem von ihm genannten Bevollmächtigten zur Unterzeichnung vorgelegter Leistungsbericht. Mündliche Absprachen mit Angestellten der BeBo Betonbohrservice GmbH gelten als unverbindlich; sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der zuständigen Geschäftsleitung. Wird keine Abnahme vom Auftraggeber verlangt oder der vorgelegte Leistungsbericht nicht unterschrieben, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 1 Werktag nach Beendigung der Arbeiten. Vorbehalte oder Mängel sind schriftlich auf dem Leistungsbericht festzulegen und von beiden Parteien zu Unterschrieben, nicht festgehaltene Mängel können nicht berücksichtigt werden.

3. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der Unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegte Leistungsberichte. Unsere Rechnungen sind 7 Tage mit 2% Skonto, 14 Tage netto fällig. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit zu mindern. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1% per Monat zu berechnen.

4. Ausführungsunterlagen, Regelwerk und Toleranzen
Die für die Ausführung notwendigen Unterlagen sind gemäß § 3 (1) VOB/B1 vom Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig der BeBo GmbH zur Verfügung zu stellen. Für die Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Betonbohr, Betonschneiden, Spalten und Pressen sowie technischem Betonabbau ist das Regelwerk, sowie die Toleranzen bei Betonbohr und Sägearbeiten vom Fachverband Betonbohren und Sägen grundlegend.

5. Angabe der Bohrpunkte und Sägeschnitte
Die Bohrpunkte mit Angabe der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftragsgeber einzumessen und anzuzeichnen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nicht-einmessen und Anzeichnen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung.

6. Stellung von Wasser, Strom und Druckluft
Vom Auftraggeber wird Wasser und Energie maximal 110 m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technische Daten zu gewährleisten: Wasserdruck: 4 bar ( an der Arbeitsstelle ) Elektr. Energie: 230 V/16 A und 400 V/16 A bzw. 400V/32 A Kann Wasser und Energie vom Auftraggeber nicht gestellt werden, so ist dies rechtzeitig mitzuteilen.

7. Ausführungsfristen, Arbeitsunterbrechung und Wartezeiten
Der Auftraggeber hat der BeBo GmbH ausreichend und angemessen Zeit zur Ausführung der von ihm beauftragten Arbeiten einzuräumen und rechtzeitig mitzuteilen. Die Auftragsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechtzeitiger Vereinbarung mit der Geschäftsleitung der Fa. BeBo GmbH unterbrochen werden, andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Preisliste berechnet. Dies gilt ebenfalls für die Unterbrechung von Umbauten und Rüstungen sowie bauseitiges nicht beachten der Unfallvorschriften. Kann die Fa. BeBo GmbH durch Umstände welche der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit beginnen, so werden ebenfalls die in der Preisliste aufgeführten Stundensätze berechnet. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch falsche Angaben der Bohrlochdurchmesser Wartezeiten entstehen sollten.

8. Baustellenverkehr
Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass die Fahrzeuge der BeBo GmbH die Baustelle frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht erlaubt oder nicht möglich, ist die Fa. BeBo GmbH berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

9. Sondergenehmigung
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Sondergenehmigungen ( z.B. Sonntagsgenehmigungen ) einzuholen.

10. Gewährleistung und Sicherheitsleistung
Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind – sinngemäß zu VOB, Teil B § 13 und 14 – ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Haftung
Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten von Personal der Fa. BeBo GmbH oder Einrichtungen der Fa. BeBo zurückzuführen sind, haftet die Fa. BeBo GmbH im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftung. Oberflächenwasser wird abgesaugt und fachgerecht entsorgt. Eine Haftung für Spülwasserschäden die baulich bedingt sind ( z.B. durch Leerrohre, Spalten und Schächte verursacht werden) kann von der Fa. BeBo GmbH in keinem Fall übernommen werden. 12. Erfüllungsort und Gerichtstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ingolstadt oder das für das Bauprojekt zuständige Gericht.